Ab dem 23. Oktober kann der neue NÖ Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) beantragt werden. Entlastet werden soll dadurch das untere Einkommensdrittel mit 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister fasste die wichtigsten Eckdaten zum NÖ Wohnkostenzuschuss zusammen: „Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.“ Die Kriterien seien so gewählt, „um vor allem jene zu treffen, die es ganz besonders brauchen“, betonte sie.
Der Antrag für den neuen NÖ Wohnkostenzuschuss könne online und unbürokratisch auf der Webseite des Landes gestellt werden. Die Antragsfrist beginnt am 23. Oktober und endet am 31. Dezember dieses Jahres. „Wenn der Antrag vollständig ist, kommt es rasch zur Auszahlung“, zeigte sich Teschl-Hofmeister überzeugt. Aus Erfahrungen des Wohn- und Heizkostenzuschusses im Frühjahr wisse man, dass es im Schnitt nur rund zwei Wochen dauert, „bis das Geld am Konto ist“, versicherte sie, und dankte hier auch den zuständigen Fachabteilungen des Landes für ihre Arbeit.
Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab 23. Oktober unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden.
Text: www.noe.gv.at